An den bundesweiten Verteiler
Versammlungsfreiheit
ggf. weiteren zur Kenntnisnahme

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

der Selbstherrlichkeit der CSU wurde ein deutlicher Schlag versetzt. Die Auseinandersetzung um die Zulassung der Aktion „Revolution statt Krieg“ durch die Bannmeile des bayerischen Landtags endete mit einer absoluten Niederlage für das bayerische Innenministerium (Joachim Hermann) und die Landtagspräsidentin Barbara Stamm.
Die Aktion zog am 12. April spätnachmittags nach einer entsprechenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs durch die Bannmeile (inzwischen als befriedeter Bezirk bezeichnet) zum Landtag.
Damit wurde zum erstenmal die Bannmeile um den Bayerischen Landtag „durchbrochen“ und diejenigen, die andere per Ausgrenzungsgesetz zu einem „Grundkurs über die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zwingen wollen, haben selbst eine handfeste Lektion über diese Werte erhalten.

vor dem Landtag

Was ist geschehen?

Am 28. März beantragte die historisch-aktuelle Aktion „Revolution statt Krieg“ für den 12. April – den Vortag der Errichtung der zweiten bayerischen Räterepublik 1919 – entsprechend dem bayerischen Versammlungsgesetz Art. 19 Abs.3 beim Innenministerium die Zulassung einer Demonstration durch die Bannmeile und einer Versammlung direkt vor dem Landtag/Ostpforte. Dies war zuvor noch nie geschehen. Mit angemeldet wurden hölzerne Anscheinswaffen für die Darstellung der historischen Arbeiter- und Soldatenräte sowie eine ebenso hölzerne Kanone zur Symbolisierung der Pariser Commune 1871, in deren Tradition sich die Arbeiter- und Soldatenräte sahen und die Veranstalter sehen.

Am 6. April lehnte das Innenministerium im Einvernehmen mit der Landtagspräsidentin Barbara Stamm den Antrag ab. Begründet wurde dies mit einer behaupteten Störung des Parlamentsbetriebs und:

„Der „künstlerische“ Zug soll eine „Komposition aus Darstellern samt Requisiten sowie aus einem historischen Fahrzeug samt Aufbauten und Darstellern auf der Ladefläche“ bilden. Zu den Requisiten gehören u.a. auch eine „Kanone der Pariser Commune“ und „Holzgewehre aus historischer Darstellung“. Auch wenn diese Gegenstände lediglich „Anscheinswaffen ohne Schießmöglichkeit“ darstellen, wird dennoch eine gewisse Drohkulisse aufgebaut, die ggf. zu einer echten Bedrohungssituation führen könnte. Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund des Themas der Versammlung „Deutscher Oktober 1918 – 1923 – Revolution statt Krieg“ gesehen werden. Diese Revolution ist in der Vergangenheit nicht friedlich bzw. gewaltlos verlaufen.“

Gegen diese Ablehnung haben die Veranstalter am 11. April eine einstweilige Anordnung beantragt, das Innenministerium zu verpflichten, die Aktion zuzulassen. Damit wurde die Bannmeile des bayerischen Landtags zum ersten Mal einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt.

Am 12. April vormittags hat das Verwaltungsgericht tatsächlich das Innenministerium zur Zulassung verpflichtet, allerdings mit der Einschränkung, dass die hölzernen Anscheinswaffen nicht verwendet werden dürfen.

Dagegen haben die Veranstalter Beschwerde unmittelbar danach beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Die Landesanwaltschaft hat ihrerseits für den Freistaat Bayern Anschlussbeschwerde u.a. mit folgender Begründung eingelegt:
„Kraft seiner Stellung als Verfassungsorgan hat der Landtag einen eigenen Beurteilungsspielraum. ob er seine Arbeits- und Funktionsfähigkeit als beeinträchtigt ansieht; dieser Beurteilungsspielraum muss aus Gründen der verfassungsrechtlich garantierten Gewaltenteilung auch von der Judikative respektiert werden.“
Sprich: Frau Barbara Stamm (CSU) und Herr Joachim Herrmann (CSU) sind der Meinung, dass sie über die Zulassung einer Demonstration in der Bannmeile alleine entscheiden können und ihre Entscheidung keiner richterlichen Kontrolle unterliegt. Selbstherrlichkeit pur!
Dem entgegnete der bayerische Verwaltungsgerichtshof:

„Entgegen der Auffassung des Antragsgegners weist Art. 19 BayVersG dem Präsidenten des Bayerischen Landtags bei der Entscheidung über einen Antrag nach Art. 19 Abs, 3 BayVersG keinen nicht überprüfbaren Ermessensspielraum zu.“

Da der Verwaltungsgerichtshof weder eine Störung des Parlamentsbetriebs noch eine Bedrohung durch hölzerne Anscheinswaffen erkennen konnte, hob er antragsgemäß mit unanfechtbaren Beschluss die Einschränkung des Verwaltungsgerichts auf. Gleichzeitig verwarf er die Anschlußbeschwerde, die die Landesanwaltschaft für den Freistaat Bayern erhoben hat.

Die Aktion zog wie beantragt durch die Bannmeile zum Landtag.

Mit solidarischem Gruß!
Hedwig Krimmer
Gewerkschaftssekretärin
Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in ver.di München
089/59977-1101
Kurt Eisner Commune Levien-Levine-Egelhofer Transparente Zug Oktober


Pressemitteilung, 13.4.2017

Nein,


war unsere Antwort auf die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, das uns zwar einen Durchzug durch den "befriedeten Bezirk des Bayerischen Landtags" zugestand. Aber gleichzeitig die Kunstaktion "Revolution statt Krieg" dadurch kastrieren wollte, indem es das "Mitführen von Originalen und/oder nachgebildeten Waffen (auch historische)" untersagte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde und Genossen,

diesen Bescheid erhielten wir am Mittwoch mittags und wir taten uns wahrlich nicht leicht, unsere Antwort eindeutig ausfallen zu lassen, hatten wir doch scheinbar einen kleinen Sieg errungen. Eine positive Antwort auf die Beschwerde, die wir daraufhin einlegten für den gleichen Tag erwarteten wir nicht wirklich. Und doch überraschte uns das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fünf Stunden später, schon fast am Ende unseres ersten Aktionstags zur "Deutschen Revolution" mit einem ebsolchen klaren

Ja,


es gilt nach wie vor das "Grundrecht der Kunstfreiheit aus Artikel 5 Abs. 3 GG", denn "es gebe bei realistischer Betrachtung des Sachverhalt überhaupt keine Gefährdung eines anderen Rechtsgutes durch das Mitführen der Schein-Holz-Waffen im Rahmen der künstlerischen Aktion".

Unsere Hartnäckigkeit hat sich also wieder Mal gelohnt, wir haben ein Grundrecht verteidigt, gegen den CSU-Staat, der immer mehr mit Willkür regiert. Wir haben ein kleines Stück das „Gesetz über die Befriedung des Gebäudes des Reichstags und der Landtage“ aus dem Jahr 1920 gekippt, das erlassen wurde aus Angst der Regierenden vor den kämpfenden Arbeitern aus der Zeit der Betriebs- und Soldaten-Räte 1918 und 1919. Wir fuhren also zurück zum Max-II-Denkmal und zogen mit Kanone und Gewehren durch die Bannmeile des Landtags. Ein hervorragendes Ende eines gelungenen Tags, den wir vor BMW und Krauss-Maffei begonnen hatten.

Mehr zu diesem Urteil werden wir euch sicher am Ende unserer Aktionstage mitteilen.
Mit der Bitte um schnellstmögliche Weiterleitung an viele andere!

Liebe Freunde,

wie bereits angekündigt, wurde heute morgen beim Verwaltungsgericht München ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt,
das bayerische Innenministerium und die Landtagspräsidentin Barbara Stamm zu verpflichten, die Aktion "Revolution statt Krieg" vor dem bayerischen Landtag zuzulassen.

Der Antrag wurde von RA Gabriele Heinecke, die bereits mehrfach erfolgreich gegen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, darunter auch durch die Bannmeile des Bundestages, vorgegangen ist.

Damit wird nach unserer Kenntnis zum ersten Mal die Bannmeile des bayerischen Landtags einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis werden wir Euch umgehend mitteilen. Bezüglich Zeit und Ort, gibt es folgende Anpassungen an die Situation:

Treffpunkt am Mittwoch, den 12. April:

16 Uhr Max-Josephsplatz, dort Kundgebung
anschließend Marsch zum Max II - Denkmal
und wenn wir beim Verwaltungsgericht gewinnen:
Weiter durch die Bannmeile zum Landtag Haupteingang.

Anbei die Kleine Zeitung Nr. 3 u.a. mit der wirklich bemerkenswerten Beschreibung der Aktion "Revolution statt Krieg" durch das bayerische Innenministerium.
Mit solidarischem Gruß!
Hedwig Krimmer
Stephan Schindlbeck

Zeitung Nr.3Innenseite
Liebe Freunde,

das bayerische Innenministerium hat im Einvernehmen mit der Landtagspräsidenten Barbara Stamm unseren Antrag auf Zulassung einer Demonstration am Landtag abgelehnt. Den gesamten Text könnt ihr dem beigefügten Brief entnehmen. Abgesehen davon, dass kein Parlamentsbetrieb gestört werden kann, da es am Mittwoch keinen gibt – es sind Parlamentsferien – befasst sich das Innenministerium auch sehr prägnant inhaltlich mit der Aktion Revolution statt Krieg:
Der „künstlerische“ Zug soll eine „Komposition aus Darstellern samt Requisiten sowie aus einem historischen Fahrzeug samt Aufbauten und Darstellern auf der Ladefläche“ bilden. Zu den Requisiten gehören u.a. auch eine „Kanone der Pariser Commune“ und „Holzgewehre aus historischer Darstellung“. Auch wenn diese Gegenstände lediglich „Anscheinswaffen ohne Schießmöglichkeit“ darstellen, wird dennoch eine gewisse Drohkulisse aufgebaut, die ggf. zu einer echten Bedrohungssituation führen könnte. Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund des Themas der Versammlung „Deutscher Oktober 1918 – 1923 – Revolution statt Krieg“ gesehen werden. Diese Revolution ist in der Vergangenheit nicht friedlich bzw. gewaltlos verlaufen.
Da muss man sich ja fast bedanken beim Innenministerium!

Wir werden gerichtlich gegen die Nichtzulassung vorgehen.
Über die weitere Entwicklung werden wir Euch selbstverständlich informieren.
Es bleibt auf jeden Fall bei Mittwoch, den 12.4., 16 Uhr, der genaue Ort wird noch bekanntgegeben.
Aktuelles findet ihr auch auf unserer Internetseite
http://muenchen.klassenkampf-statt-weltkrieg.de

Bitte leitet diese Information nach Kräften weiter!

Mit solidarischem Gruß!

Hedwig Krimmer
Brief zu den Aktionstagen Routen der Aktionstage

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